Was die Beratung kostet
Für das erste Gespräch vereinbaren wir gern vorab eine Pauschale. Danach gilt das RVG oder eine Honorarvereinbarung.
Sie erfahren die Kosten, bevor sie entstehen.
Wir legen Wert auf Kostentransparenz. Bei der Mandatserteilung stellen wir übersichtlich dar, mit welchen Kosten Sie bei außergerichtlicher und gerichtlicher Tätigkeit rechnen müssen.
Mit Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel für die vereinbarten Rechtsbereiche die Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren sowie die Auslagen für Sachverständige und Zeugen.
Fragen Sie am besten schon vor der Beauftragung bei Ihrer Versicherung nach, ob für Ihre Angelegenheit Versicherungsschutz besteht. Haben Sie das noch nicht getan, übernehmen wir die Anfrage gern für Sie.
Ohne Rechtsschutzversicherung
Besteht kein Versicherungsschutz, tragen Sie die Gebühren, Kosten und Auslagen grundsätzlich selbst. Gewinnen Sie ein gerichtliches Verfahren, können Sie die entstandenen Kosten gegen den Prozessgegner festsetzen lassen und erstattet verlangen. Ausgenommen sind arbeitsrechtliche Angelegenheiten in der ersten Instanz.
Können Sie die Kosten wegen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aufbringen, ist eine weitgehende Befreiung möglich: Dann können Sie Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Höhe der Rechtsanwaltskosten
Die Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Daneben ist eine Honorarvereinbarung möglich. Ohne Absprache gilt das RVG, und für die Höhe der Vergütung ist der Streit- oder Gegenstandswert maßgeblich.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Kosten in Ihrem Fall entstehen können, fragen Sie uns einfach.