Erbrecht

Testament, Schenkung und Nachlass, so geregelt, dass Vermögen und Familienfrieden erhalten bleiben.

Ohne Testament entscheidet das Gesetz, wer erbt.

Für ein Testament und die Abwicklung eines Nachlasses lohnt sich anwaltlicher Rat. Ob das Vermögen erhalten bleibt und die Familie sich nicht zerstreitet, hängt oft davon ab, wie der Nachlass verwaltet und unter den Miterben geteilt wird. Zum Erbrecht gehören auch Schenkungen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten. Die Kanzlei berät seit vielen Jahren in diesen Fragen.

Testamente

Wer die gesetzliche Erbfolge vermeiden will, braucht ein Testament. Fehlt es, haben Familienangehörige bis hin zu entfernten Verwandten Ansprüche auf den Nachlass. Schon herauszufinden, wer erbberechtigt ist, kann langwierig und kompliziert sein. Ehepartner und Kinder können ohne Testament in ernste finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil das gesamte Vermögen, auch Bargeld, unter allen Miterben aufgeteilt werden muss.

Ein Testament wirft viele Fragen auf. Es muss formwirksam sein, und es verlangt genaue Kenntnis von Erbe und Vermächtnis, Unternehmensnachfolge, Erbvertrag, Pflichtteil und Testamentsvollstreckung. Auch bei der Erbschaftsteuer gibt es Steuerfallen.

Schenkungen

Viele Familien nutzen Schenkungen, um das Familienvermögen zu erhalten. Auch hier müssen Sie die gesetzlichen Vorschriften genau kennen: Pflichtteilsberechtigte können einen Anspruch auf Beteiligung an der Schenkung haben.

Verträge über Schenkungen und die Übertragung von Grundstücken, Immobilien und Gesellschaftsbeteiligungen sind komplex. Wir wägen Chancen und Risiken sorgfältig mit Ihnen ab. Beurkunden kann Maik Swienty sie als Notar.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Durch Alter, Krankheit oder Unfall kann jeder in eine Lage kommen, in der Vertraute die persönlichen Angelegenheiten regeln müssen. Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder und Freunde brauchen dafür in vielen Rechtsgeschäften eine Vollmacht. Die Vorsorgevollmacht betrifft persönliche, sensible Entscheidungen, die Generalvollmacht Vermögensangelegenheiten. Alternativ können Sie in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer Ihr Betreuer sein soll, falls Sie selbst nicht mehr handeln können.

Die Patientenverfügung legt fest, wie Sie in Extremsituationen medizinisch behandelt und gepflegt werden möchten. Sie muss schriftlich verfasst und so formuliert sein, dass Ärzte Ihren Willen zweifelsfrei und verbindlich erkennen können. Wie wir Ihre Vollmacht beim Vorsorgeregister anmelden, steht unter Service.

Erstes Gespräch zum Pauschalpreis