Notar in Dänischenhagen
Seit 2020 beurkundet Maik Swienty Kaufverträge, Testamente, Vollmachten und Gesellschaftsgründungen.
Bei Geschäften von großer Tragweite verlangt das Gesetz einen Notar.
Für viele Rechtsgeschäfte von erheblicher wirtschaftlicher oder persönlicher Bedeutung sieht das Gesetz besondere Formvorschriften vor. Sie schützen vor übereilten Entscheidungen. Neben der Arbeit als Rechtsanwalt ist das Notariat ein Schwerpunkt der Kanzlei. Diese Urkunden und Beglaubigungen bietet Maik Swienty als Notar an:
Immobilien und Grundstücke
- Kauf und Übertragung (Schenkung) von Häusern, Eigentumswohnungen und Grundstücken
- Grundschuldbestellungen
- Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht
- Teilungserklärungen nach dem WEG
- Bauträgerverträge
- Kaufangebote
- Genehmigungserklärungen
Testament und Erbe
- Testamente
- Erbverträge
- Erbauseinandersetzung
- Erbschaftsausschlagungen
- Erbscheinanträge
- Pflichtteilsverzicht
- Erbteilübertragungen
Wie ein Testament klug gestaltet wird, steht unter Erbrecht.
Vorsorge
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
Ihre Vollmacht melden wir beim Zentralen Vorsorgeregister an.
Beglaubigungen
- Zeugnisse und Dokumente
- Unterschriftsbeglaubigungen jeglicher Art
- Zustimmungserklärungen (z. B. Verwalterzustimmung)
Familie, Ehe und Scheidung
- Eheverträge
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Sorgerechtserklärungen
- Adoption
Gesellschaftsrecht
- Gründung von Kapital- und Personengesellschaften (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG, UG, OHG, KG)
- Kauf- und Abtretungsverträge von Geschäftsanteilen
- Handelsregisteranmeldungen
- Vereinsgründungen
Vollmachten
- Generalvollmacht
- Ankaufsvollmacht
- Verkaufsvollmacht
Eidesstattliche Erklärungen
- Eidesstattliche Erklärungen im Rahmen eines Erbscheinverfahrens
- Schuldanerkenntnisse
- Eidesstattliche Erklärungen gegenüber Behörden und Ämtern
Weitere Urkunden
- Zwangsvollstreckungsunterwerfungen
- Schenkungen
- Partnerverträge
- Verlosungen
So läuft eine Beurkundung ab
Zur Unterschrift kommen Sie in die Kanzlei. Entwurf, Genehmigungen und Anträge erledigt der Notar.
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Vor dem Termin
Sie schildern Ihr Anliegen am Telefon oder in der Kanzlei. Maik Swienty entwirft die Urkunde, und Sie bekommen den Entwurf vorab zum Lesen. Fragen dazu klären wir vor dem Termin.
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Im Termin
Der Notar liest Ihnen die Urkunde vollständig vor und erklärt, was sie bedeutet. Änderungen arbeitet er sofort ein. Dann unterschreiben alle Beteiligten und zuletzt der Notar.
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Nach dem Termin
Der Notar holt nötige Genehmigungen ein, stellt die Anträge beim Grundbuchamt oder Handelsregister und meldet Vorsorgevollmachten beim Zentralen Vorsorgeregister. Sie erhalten eine Abschrift der Urkunde für Ihre Unterlagen.