Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, beim Vertrag, außergerichtlich und vor Gericht.

Viele Streitigkeiten beginnen schon im Arbeitsvertrag.

Ob bei der Vertragsgestaltung, außergerichtlich oder vor Gericht: Die Kanzlei hat langjährige praktische Erfahrung im Arbeitsrecht, auf beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsverträge gestalten und prüfen

Oft entstehen schon bei der Gestaltung des Arbeitsvertrags Fehler, die später zu Prozessen, Schadensersatzansprüchen und Ärger um eine Kündigung führen. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sollten den Vertrag deshalb anwaltlich gestalten oder prüfen lassen. Allgemeine Musterverträge sind selten zu empfehlen, weil sie den konkreten Einzelfall nicht berücksichtigen.

Geschäftsführerverträge

Firmen, Geschäftsführer und leitende Angestellte sollten Geschäftsführerverträge ebenfalls sehr sorgfältig ausgestalten. Im Lauf der Zusammenarbeit kommt es häufig zu vermeidbaren Auseinandersetzungen. Ob variable Gehaltsbestandteile, Versetzungsregeln oder Klauseln für das Ende des Vertrags: Fehlt der juristische Beistand, wird es später oft teuer.

Mutterschutz und Elternzeit

Viele Mütter wünschen sich nach der Elternzeit eine Teilzeitstelle. Wer früh vorsorgt, vermeidet Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin. Wir beraten und vertreten Eltern ebenso wie Arbeitgeber bei der Planung und Durchführung von Elternzeit und Teilzeitwünschen.

Befristete Arbeitsverträge

Für Arbeitgeber ist die Befristung eine gute Möglichkeit, Personal flexibel zu planen. Für Arbeitnehmer kann ein befristeter Vertrag der Weg in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sein. Jede Befristung muss arbeitsrechtlich wirksam vereinbart sein. Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt fragen.

Arbeitsverträge beenden

Eine einvernehmliche Trennung braucht in vielen Fällen juristischen Beistand: Abfindung, Sperrzeit, Anspruch auf Arbeitslosengeld, nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Wie diese Vereinbarung gestaltet ist, entscheidet für beide Seiten über eine einvernehmliche Trennung und einen entspannten Neubeginn.

Arbeitsrecht und Abfindung

Seit vielen Jahren berät und vertritt die Kanzlei Mandanten in Kündigungsschutzsachen. Steht eine Kündigung bevor, geht es fast immer auch um eine Abfindung. Ob es sie gibt und wie hoch sie ausfällt, hängt oft vom Verhandlungsgeschick der Parteien ab.

Ein Anwalt an Ihrer Seite hilft, die beste Regelung zu finden, eine Sozialversicherungspflicht zu vermeiden und einen Kündigungsschutzprozess gar nicht erst entstehen zu lassen.

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Arbeitnehmer genießen allgemeinen Kündigungsschutz, wenn das Kündigungsschutzgesetz im Betrieb gilt. In Kleinbetrieben greift dieser Schutz nicht. Für bestimmte Personengruppen gibt es zusätzlich einen erweiterten Schutz.

Wir begleiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Vorbereitung einer Kündigung, im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage und im Prozess. Dabei schätzen wir Chancen und Risiken so genau wie möglich ab und versuchen, den Kündigungsschutzprozess zu vermeiden.

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