Allgemeines Zivilrecht

Vom einfachen Kaufvertrag bis zur Haftungsfrage: das Recht zwischen Privatleuten und Unternehmen.

Ein Streit im Arbeits-, Miet- oder Erbrecht trifft oft die ganze Familie.

Das allgemeine Zivilrecht regelt, was Privatleute und Unternehmen miteinander vereinbaren und wofür sie einstehen müssen, vom einfachen Kaufvertrag bis zu verwickelten Haftungsfragen.

Schwerpunkte der Kanzlei

Ein Schwerpunkt der Kanzlei sind die Gebiete, die das private Leben am stärksten berühren: Arbeitsrecht, Mietrecht und Immobilienrecht sowie Erbrecht.

Ein Rechtsstreit in diesen Bereichen belastet oft schwer und reicht bis in die Familie oder die berufliche Existenz. Wir gehen mit unseren Mandanten in solchen Fällen deshalb besonders behutsam um.

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