Verkehrsrecht
Nach einem Unfall oder einem Bußgeldbescheid vertreten wir Sie zivilrechtlich und strafrechtlich.
Nach einem Unfall müssen Schuld, Haftung und Versicherung geklärt werden.
Das Verkehrsrecht umfasst alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmern im öffentlichen Verkehr, zivilrechtlich wie strafrechtlich. Die meisten Streitigkeiten betreffen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und Verkehrsunfälle. Gerade nach einem Unfall lassen sich Auseinandersetzungen oft nicht vermeiden.
Verkehrszivilrecht
Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall und um die Auseinandersetzung mit Versicherungen. Ob Nutzungsausfall, Anwaltskosten bei schuldlos Geschädigten oder ein Sachverständiger für die Schadensermittlung: Wir beraten Sie und setzen Ihre Ansprüche durch.
Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten
Die Folgen reichen von der Ordnungswidrigkeit bis zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen. In Bußgeldsachen gibt es viele vermeidbare Fehlerquellen, die ein Laie nicht erkennt.
Droht der Entzug der Fahrerlaubnis, kann das für Betroffene die Existenz gefährden. Seit vielen Jahren vertritt die Kanzlei Mandanten bei Vorwürfen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Straßenverkehrsgefährdung und in anderen Fragen des Verkehrsstrafrechts.
Was ein Verstoß kosten kann, zeigen der Bußgeldkatalog und der Bußgeldrechner.